Information 28 56 | 2020 Bisher war es üblich, dass die Maklerkosten beim Erwerb von selbstgenutzten Eigentumswohnungen und Einfamilienhäusern vom Käufer allein zu tragen waren. Der Bundestag hat beschlossen, dass derjenige, der einen Makler beauftragt, künftig mindestens die Hälfte der Maklerprovision zu tragen hat. Dies bedeutet, dass nicht mehr als 50 Prozent der Maklerprovision auf den Erwerber abgewälzt werden können. Über die Neuregelung wurde lange gestritten. Die jetzige Regelung stellt eine vermittelnde Position dar. Vereinbarungen mit dem Ziel, die Kosten an die andere Partei weiterzureichen, sind dann wirksam, wenn die weitergereichten Kosten nicht mehr als maximal 50 Prozent der insgesamt zu zahlenden Courtage ausmachen. Dies bedeutet für die Praxis, dass sich Käufer und Verkäufer die Courtage teilen werden. In der Branche wird diese Lösung durchaus als positiv angesehen. Eine Teilung der Maklerkosten wird deshalb als fair angesehen, da in der Regel beide Parteien von der Leistung des MakSLYZ WYVÄ [PLYLU +PLZL +VWWLS[p[PNRLP[ KLZ 4HRSLYZ ^PYK H\ZKY JRSPJO zugelassen. Diese solle dem Leitbild des Immobilienmaklers, der als Mittler zwischen Käufer und Verkäufer fungiert, entsprechen. Erwartet wird daher, dass viele Makler ihr Geschäftsmodell umstellen werden. Sie sehen es als kritisch an, dass sie mit ihren Tätigkeiten in Vorleistung treten müssen. Dies deshalb, weil der Teilanspruch des Maklers gegenüber dem Käufer erst mit Nachweis der Zahlung durch den Verkäufer fällig wird. Die Maklercourtage wird üblicherweise erst mit Abschluss des Kaufvertrages fällig. Zu diesem Zeitpunkt hat der Makler jedoch bereits seine Leistung erbracht. Für Käufer einer Immobilie hat die Neuregelung den Vorteil, dass die Nebenkosten beim Kauf von Wohneigentum spürbar gesenkt werden. Dies ist für den Erwerber auch deshalb von Vorteil, weil regelmäßig die Nebenkosten LILU NLYHKL UPJO[ Ä UHUaPLY[ ^LYKLU +PL Ä UHUaPLSSLU 4P[[LS M Y KPLZL Kosten muss der Erwerber von vornherein mitbringen. :PL OHILU -YHNLU a\ KPLZLT VKLY LPULT HUKLYLU ;OLTH Y\UK um Ihr privates Eigentum? Die Rechtsanwälte und Fachanwälte für Miet- und Wohnungseigentumsrecht von Haus & Grund Frankfurt am Main e.V. stehen Ihnen Wer zahlt die Maklerkosten beim Verkauf einer Wohnimmobilie? www.haus-grund.org JETZT UNVERBINDLICH TESTEN! Passgenaue Informationen für Eigentümer Rechtssichere Verträge und Formulare Mietvertrags-Konfigurator Mieterhöhungen online prüfen Intuitive Bedienung Sichere Daten Haus & Grund – das Online-Portal für Immobilien-Eigentümer Jetzt neu: Das Onlineportal für Immobilieneigentümer Grafik: © iconsgraph | Adobe Stock Viele Extras für Mitglieder von Haus & Grund Frankfurt am Main • Mietverträge unbegrenzt oft kostenfei ausdrucken • Mieterhöhungsverlangen kostenfrei automatisch erstellen gerne zur Verfügung. Sie sind noch nicht Mitglied bei Haus & Grund Frankfurt am Main e.V.? Das neue Eigentümerportal unter www.hausgrund.org kann auch von Nichtmitgliedern für eine Erstinformation kostenfrei genutzt werden. Haus & Grund Frankfurt am Main e.V. Grüneburgweg 64 willkommen@haus-grund.org 60322 Frankfurt am Main www.haus-grund.org Tel.: 069 95 92 91-0 © Martin Joppen Rechtsanwalt Nikolaus Jung Geschäftsführer Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
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