immolife 59 - Herbst 2023

Kostenlos zum Mitnehmen oder als Digitalausgabe unter www.immolife.biz 59 Herbst 2023

Liebe Leserinnen und Leser, herzlich willkommen zur neuesten Ausgabe von . Es ist eine aufregende Zeit, denn in keiner deutschen Großstadt fallen die Preise für Wohnimmobilien so stark wie in Frankfurt (Stand: 2. Quartal 2023). Die hohe Inflation seit dem Kriegsausbruch in der Ukraine und der damit einhergehende Anstieg der Bauzinsen, die hohen Baukosten und die allgemeine Verunsicherung, haben den Immobilienboom vor einem Jahr beendet. Dass es Frankfurt besonders trifft, erklärt sich durch die Preisentwicklung in der Vergangenheit. Die Steigerung der Immobilienpreise in Frankfurt war exorbitant größer als in anderen Großstädten. Deshalb verwundert es nicht, dass der Preisverfall hier schneller und stärker ausfällt. Doch das bietet auch Chancen für Käufer, denn geringer Konkurrenzdruck führt gleichzeitig zu Nachverhandlungen beim Preis. Wir bedanken uns bei unseren Kunden für das entgegengebrachte Vertrauen und Ihre Treue. Ich wünsche Ihnen viel Spaß am Lesen der neuen Ausgabe. Ihre Daniela Ringe Geschäftsführung Editorial 3 Impressum Herausgeber und Verlag DR Media Verlag, Daniela Ringe Mettenheimer Straße 1 · 67574 Osthofen Telefon: 06242 503650 Telefax: 06242 503649 E-Mail: office@immolife.biz Internet: www.immolife.biz Gemäß § 9 Abs. 4 des Landesmediengesetzes für Rheinland-Pfalz wird darauf hingewiesen, dass Inhaberin des Verlages Daniela Ringe ist. Anzeigenleitung: Daniela Ringe Satz: Grafik-/Webdesign Bauer Neckarstraße 36 · 67574 Osthofen https://wir.machen.design Druck: Druckhaus Franz Seibert GmbH & Co. KG Ziegelhüttenweg 48 · 67574 Osthofen www.seibert-druck.de Dieses Magazin wurde mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Für die Richtigkeit der Veröffentlichung kann trotz sorgfältiger Prüfung weder vom Verlag noch von der Redaktion eine Haftung übernommen werden. Namentlich gekennzeichnete Beiträge geben die Meinung des Autors, bzw. des Unternehmens wieder. Der Verlag und die Redaktion machen sich diese Fremdbeiträge nicht zu Eigen. Die Unternehmen sind für das zur Verfügung gestellte und veröffentliche Bild- und Grafikmaterial in diesem Magazin verantwortlich, insbesondere ob das Material frei von Rechten Dritter ist. Der Verlag hat die ausschließlichen Nutzungsrechte zur Verwertung der angenommenen und veröffentlichten Beiträge und Artikel. Nachdrucke, auch auszugsweise, sind nur mit vorheriger Zustimmung des Verlages möglich. Alle Texte, Bilder und Grafiken sowie deren Anordnung unterliegen dem Urheber- und Leistungsschutzrecht. Für direkte oder indirekte Verweise auf fremde Internetseiten („Links“), die außerhalb des Verantwortungsbereiches des Verlages liegen, übernimmt der Verlag keine Haftung. Für die Inhalte und die Richtigkeit der bereitgestellten Informationen auf den fremden Internetseiten ist der jeweilige Anbieter verantwortlich. Der Verlag macht sich den Inhalt dieser fremden Internetseiten nicht zu eigen. Für unverlangt eingeschickte Manuskripte, Fotos und Illustrationen keine Gewähr. Gerichtsstand ist Worms.

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12 Wissenswertes Königstein im Taunus Die Stadt Königstein im Taunus ist ein traditioneller und beliebter Kurort. Unweit der Metropole Frankfurt am Main liegt Königstein in ruhiger Lage an den waldreichen Hängen des Taunus und gehört zu den besten Adressen im Rhein-Main-Gebiet. Über dem Ort und seiner schönen Altstadt präsentiert sich das gleichnamige Wahrzeichen der Stadt, die Burgruine Königstein. Die Villen KÖNIGSBLICK entstehen in Königstein zwischen Ölmühlweg und Grüner Weg in nach Süden ausgerichteter Hanglage. Einzigartig ist insbesondere der Blick auf den Burgberg mit der Burgruine Königstein sowie auf die grünen Hügel der Taunuslandschaft. Ein Grundstück in dieser Lage und Ausrichtung stellt eine besondere Rarität am Immobilienmarkt dar. Königstein liegt verkehrsgünstig im RheinMain-Gebiet. Über die Bundesstraßen 8 und 455 erreicht man in wenigen Minuten die Autobahnen 66 und 661 nach Frankfurt sowie in alle anderen Richtungen. Die Fahrtzeit zum Frankfurter Flughafen beträgt ca. 20 Autominuten. Mit der „Königsteinbahn“ erreicht man den Frankfurter Hauptbahnhof in ca. 45 Fahrminuten. Verschiedene Buslinien erschließen die Stadt und die umliegenden Taunusstädte. Königstein bietet ein umfangreiches Einkaufsangebot für jeden Bedarf. Die medizinische Versorgung ist dank verschiedener Kliniken, Arztpraxen und Apotheken sehr gut. Ihre Kinder können Kindergärten und Schulen im Ort besuchen und vom umfangreichen Sport- und Freizeitangebot profitieren. Königstein und Falkenstein gehören zum Heilklima-Park Hochtaunus, der mit unterschiedlichen klimatischen Bedingungen für besonders gesunde Aufenthalte im Freien sorgt. Wanderer und Mountainbiker finden ideale Bedingungen vor. Der Golf- und Land-Club Kronberg e.V. ist in wenigen Fahrminuten erreichbar. Neben dem Kurbad Königstein gibt es Schwimmbäder in Königstein und dem nahegelegenen Kronberg. KÖNIGSBLICK Wohlfühlambiente mit Charakter Mit dem Projekt KÖNIGSBLICK entstehen in Form eines Privatquartiers und dem Anspruch an Nachhaltigkeit sowie Individualität drei elegante Villen mit insgesamt elf Eigentumswohnungen, die Eleganz und Komfort perfekt mit Zweckmäßigkeit und Wohnqualität auf höchstem Niveau vereinen. Es stehen 2- bis 6-Zimmerwohnungen mit Wohnflächen bis zu ca. 250 m² zur Verfügung. Die ideal geschnittenen Wohnungen werden durch Loggien und große Terrassen optimal ergänzt. Die Erdgeschosswohnungen bieten zudem große Privatgärten mit Flächen von bis zu ca. 340 m². Eine intelligente Smart-Home-Technik sorgt für einen optimalen Komfort und noch mehr Wohnqualität. Beratung und Verkauf exklusiv durch SELECT Immobilien GmbH Bachforellenweg 10 60327 Frankfurt-Westhafen Telefon 069 9002090 info@select-immobilien.com www.select-immobilien.com

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14 Wissenswertes Sorgenfrei bauen mit Pauschalvertrag? Die aktuelle Lage stellt Bauherren vor erhebliche finanzielle und logistische Herausforderungen. Materialknappheit, steigende Kosten für Baustoffe und die Zinswende machen es immer schwieriger, den finanziellen Rahmen für ein Bauprojekt zu setzen und die Belastungen zu stemmen. Die Lösung ist in der Regel ein Pauschalpreisvertrag, bei dem der Gesamtpreis für das Bauvorhaben im Voraus festgelegt wird. Im Gegensatz zu anderen Vertragsarten basiert der Pauschalpreisvertrag auf einem Festpreis, der unabhängig von den tatsächlichen Kosten des Bauvorhabens vereinbart wird. „Ein Pauschalvertrag ist jedoch kein Rund-um-Sorglos-Paket“, warnt Rechtsanwältin Claudia Stoldt von der Arbeitsgemeinschaft Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein. „Wer einen solchen Vertrag abschließt, sollte daher mögliche Preiserhöhungsklauseln und unklare Formulierungen genau prüfen“. Viele Bauherren verlassen sich auf die mit dem ausführenden Bauunternehmen verhandelten und in einem Pauschalvertrag fixierten Konditionen. In der Regel gelten diese pauschal, also unabhängig von den tatsächlichen Kosten, die dem beauftragten Bauunternehmen bei der Erbringung der vereinbarten Leistungen entstehen. Auf den ersten Blick scheint ein Pauschalvertrag einen Festpreis zu garantieren, der völlig unabhängig von explodierenden Preisen und knapper Verfügbarkeit von Baustoffen feststeht. Dennoch sehen sich viele Bauherren zusätzlichen Zahlungsausforderungen seitens der Bauunternehmen ausgesetzt. “Pauschalverträge im Baugewerbe erhalten häufig sogenannte Preiserhöhungsklauseln, die je nach Formulierung dem Bauunternehmen das Recht geben, die Preise anzupassen“, sagt Fachanwältin Stoldt. Häufig ist die Laufzeit des Festpreises in einem Pauschalvertrag begrenzt. Diese kann zwischen sechs Monaten und zwei Jahren variieren. „Auf Basis einer solchen Klausel kann ein Bauunternehmen bereits nach einem halben Jahr den Pauschalfestpreis um bis zu zehn Prozent erhöhen“, so Stoldt. Nicht selten wird auch eine Bindung des Festpreises an den Baupreisindex vereinbart, um sich vor steigende Materialkosten zu schützen. Der Baupreisindex ist eine wichtige Kennzahl für die Baukostenplanung, die die zeitliche Entwicklung der Baupreise aufzeigt – immer gebunden an regelmäßig festgelegte Basisjahre. Die Basisjahre ändern sich in der Regel jeweils nach fünf Jahren. Wer Pech hat, muss aufgrund einer solchen Klausel einen kräftigen Preissprung in Kauf nehmen. „Es kommt auch vor, dass Bauverträge eine begrenzte Laufzeit für den Festpreis vereinbart haben, aber nicht angeben, nach welchen Kriterien der neue Preis gebildet wird“, so Rechtsanwältin Stoldt. Dementsprechend sind in vielen Fällen die Klauseln unklar formuliert oder nicht rechtlich wirksam, was zu Missverständnissen und Streitigkeiten führen kann. Gerichte beurteilen solche Fälle durchaus unterschiedlich. Beispielsweise ist eine Preisänderung unzulässig, wenn dem Bauherrn kein Recht zur Vertragsauflösung zusteht. Rechtsanwältin Stoldt erklärt zudem, dass für Preisanpassungen stets ein Grund vorliegen muss: „Der Bauunternehmer muss anhand der Kalkulation des Vertragspreises die Erhöhung begründen. Während Baukosten tatsächlich steigen können, verbergen sich hinter dem Vertragspreis aber auch andere unveränderbare Kosten etwa für Planung, Vertrieb oder allgemeine Geschäftskosten.“ Folglich betreffen höhere Materialkosten nur einen Teil des Gesamtpreises. In der Theorie garantiert zwar ein Pauschalpreis für beide Seiten mehr Sicherheit. In der Praxis kommt es jedoch immer wieder zu Uneinigkeiten und Streitigkeiten. Insbesondere Preiserhöhungsklauseln können den Kalkulationen einen Strich durch die Rechnung machen. Daher rät Fachanwältin Stoldt immer dazu, Verträge juristisch prüfen zu lassen. Über die ARGE Baurecht Die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht im Deutschen Anwaltverein ist der größte Berufsverband von baurechtlich spezialisierten Rechtsanwälten in Deutschland und Europa. Sie unterstützt die anwaltliche Fortbildung und fördert berufspolitische und wirtschaftliche Interessen ihrer rund 2.600 Mitglieder. Zudem stellt die ARGE Baurecht die Schlichtungs- und Schiedsordnung für Baustreitigkeiten (SOBau) bereit, um Konfliktfälle am Bau schnell und fundiert zu lösen. Weitere Informationen unter www.arge-baurecht.com sowie www.sobau.de Bild: © Michal Jarmoluk/Pixabay

Sie möchten Ihre Immobilie verkaufen? Ich auch! www.taunus-profi.de Bedarf 113,1 KWh (m²*a), Gültigkeitsdatum: 19.02.2033 Wesentlicher Energieträger: Öl – Energieeffizienzklasse D Zum Exposé: Kelkheim: Living with a view – großes Anwesen auf der Adolfshöhe Wenn Sie Wert auf Top Lage und Großzügigkeit legen, dann liegen Sie hier richtig! • Exponiertes Grundstück mit 1307 m² und wunderbarem Ausblick • Bis zu 3 Wohneinheiten – jedoch auch als EFH nutzbar, ca. 390 m² Wfl. • Derzeit stillgelegtes Schwimmbad mit diversen Nutzungsmöglichkeiten • Diverse Stellplätze, Doppelgarage, -carport, sep. Einfahrt WoMo, Boot • 1972 im Bungalowstil erbaut, 1993 angebaut, Heizung 2020 Kaufpreis: € 1.795.000,– (Maklerprovision 3,57 % des Kaufpreises, inkl. Mwst.) Immobilien-Zentrale in Königstein Bernd Pastowski Broker / Owner Regionaldirektor im bvfi Kirchstraße 9 61462 Königstein T +49 6174 9987-925 M +49 152 53475688 E bernd.pastowski@remax.de Einrichtungsbeispiel Einrichtungsbeispiel Aktuelle Angebote Kelkheim 15

16 Wissenswertes Bad Homburg Ober-Erlenbach Bad Homburg ist eine traditionsreiche Kurstadt und ein beliebtes Ziel für Erholungssuchende. Die Stadt hat eine lange Geschichte als Kurort und bietet zahlreiche Thermalbäder und Wellnessangebote. Die Spielbank Bad Homburg ist eine der ältesten in Deutschland und zieht seit dem 19. Jahrhundert Besucher an. Sie gilt als eines der stilvollsten Casinos im Land. Das Schloss Bad Homburg ist ein prachtvolles Schloss im neoklassizistischen Stil und dient heute als Museum. Der Schlosspark ist ein wunderschöner Ort zum Spazieren und Entspannen. Die Taunus-Therme ist ein modernes Thermalbad mit verschiedenen Saunen, Pools und Wellnessangeboten, das zum Entspannen und Wohlfühlen einlädt. Die Stadt ist von Parks und Grünflächen umgeben, darunter der Kurpark, der Seedammbad-Park und der Schlosspark, die zum Genießen einladen. Das Projekt BORN59 entsteht im Herzen von Bad Homburg/Ober-Erlenbach, einem beliebten Stadtteil. Hier sind die Wege zu Restaurants, Bäckerei, Ärzten und Bushaltestellen kurz. Auch die Feldwege für ausgiebige Fahrradtouren, Läufe und Spaziergänge sind schnell zu erreichen. Die Busverbindungen führen schnell in die City von Bad Homburg mit vielfältigen Shopping-Möglichkeiten. Über die direkte Autobahnanbindung der A5 und dem Bad Homburger Kreuz ist man schnell in der Metropole Frankfurt, dem Flughafen und dem gesamten RheinMain-Gebiet. Die Architektur des Projektes BORN59 orientiert sich an der umliegenden Bebauung und nimmt die Formsprache der historischen Gebäudestruktur auf. Mit einer Wohnfläche von ca. 185 m² bieten die Einfamilienhäuser sehr viel Wohn- und Nutzfläche. Auch eine Familie mit drei Kindern hat ausreichend Platz zur Entfaltung. Zwei große Bäder geben am Morgen ausreichend Möglichkeiten, sich parallel auf den Tag vorzubereiten. Die Ausstattung der Häuser lässt keine Wünsche offen: Vom Parkettboden über die Fußbodenheizung und das elegante Malervlies ist alles enthalten. Die moderne Luft-/ Wasser-Wärmepumpe versorgt das jeweilige Haus mit der notwendigen Wärmeenergie. Auf individuelle Planungswünsche kann (je nach Bautenstand) auch eingegangen werden. Am Ende sollen sich die Käufer in Ihrem Haus wohlfühlen und das Leben genießen. Der Bauträger Bernhardt Bauträger Immobilien GmbH aus dem benachbarten Friedrichsdorf steht seit über 30 Jahren für höchste Maßstäbe am Bau. Viele Referenzprojekte in der Region können dies eindrucksvoll zeigen. Beratung und Verkauf exklusiv durch Hermann Immobilien GmbH Hauptstraße 47-49 63486 Bruchköbel Telefon 06181 97800 kontakt@hermann-immobilien.de www.hermann-immobilien.de

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Empfehlungen 19

20 Empfehlungen Ein lukratives Investment mit hoher Hebelwirkung Interview mit Arno Kupec, Inhaber von KP-International Immobilien in Hofheim und Grundstücksprofi in Florida

Empfehlungen 21 Arno Kupec Inhaber der KP-International Immobilien in Hofheim am Taunus, Immobilienmakler seit 1988, gepr. Wertermittler, Thermograf, Vorstandsmitglied des IVD Mitte, Immobilien-Mediator DIN Zertifiziert nach 15733

22 Wissenswertes Terrasse überdachen und viele Vorteile genießen Kostenloser Ratgeber begleitet beim Projekt „Terrassendach bauen“ Die Liste der Vorteile eines Terrassendachs ist lang: Es verlängert die Nutzungsdauer des Freisitzes, schützt vor einem überraschenden Sommerregen, steigert den Wert der Immobilie und erhöht als zusätzliche Isolierung sogar die Energieeffizienz des Gebäudes. Da es Terrassendächer in vielen verschiedenen Ausführungen gibt, kann nahezu jeder, der über einen Freisitz verfügt, von diesen Benefits profitieren. Und wer handwerklich nicht ganz ungeschickt ist, kann die Überdachung sogar selbst errichten. Wie das geht und was es dabei zu beachten gibt, wird im E-Book „Ratgeber Terrassendach“ ausführlich erklärt. Es steht auf dem herstellerneutralen Portal FensterbauRatgeber.de zum kostenlosen Download zur Verfügung. Schritt für Schritt zum Terrassendach Ob Fertigbausatz oder individueller Eigenbau, zunächst einmal sollte geklärt werden, wie viel Eigenleistung überhaupt möglich ist. Denn das Ergebnis muss ein fachgerecht ausgeführtes Terrassendach sein, das alle Sicherheitsanforderungen erfüllt. Mithilfe der Erläuterungen im E-Book können sich Interessierte einen guten Überblick darüber verschaffen, wie groß der Aufwand ist und welche vorbereitenden Schritte notwendig sind. Der Ratgeber geht zum einen die infrage kommenden Materialien durch, erklärt, wie eine stabile Konstruktion aus Holz, Stahl oder Aluminium aussieht, und mit welchem Pflege- und Wartungsaufwand Terrassenbesitzerinnen und -besitzer bei einer Dacheindeckung aus Glas, Kunststoff oder Bitumen rechnen müssen. Die rechtliche Seite wird ebenfalls beleuchtet: Ist eine Baugenehmigung erforderlich? Muss unbedingt eine Versicherung für das Terrassendach abgeschlossen werden? E-Book mit vielen praktischen Tipps Ganz gleich, ob das Terrassendach bisher nur eine Idee ist oder der Beschluss zum Bau einer Überdachung bereits gefasst wurde, der „Ratgeber Terrassendach“ beantwortet auf 16 Seiten die wichtigsten Fragen rund um das Projekt „Terrassenüberdachung selber bauen“. Ergänzend zu den grundlegenden Themen Baugenehmigung, Versicherung, Materialauswahl, Konstruktionsart, Wartung und Pflege gibt es noch eigene Kapitel zur zusätzlichen Beschattung einer Terrasse mithilfe von Sonnensegel und Markise sowie zur Begrünung einer Pergola mit Kletter- oder Nutzpflanzen. Alle Artikel sind in leicht verständlicher Sprache verfasst, damit ausschließlich Fragen beantwortet und keine neuen aufgeworfen werden. Mit Klick auf https://t1p.de/ibvxe gelangen Interessierte zum direkten Download des kostenfreien E-Books.

Empfehlungen 23

Das kleine ABC zum Bauantrag Glossar erklärt die wichtigsten Begriffe zur Baugenehmigung Von A wie Abrissverfügung über L wie Liegenschaftskarte bis hin zu Z wie zuständige Baubehörde, wer bauen will, muss zunächst einen Bauantrag stellen – oder stellen lassen. Denn in den meisten Fällen übernimmt diese Aufgabe das beauftragte Architekturbüro oder ein anderer Baupartner. Es kann jedoch nicht schaden, sich selbst mit den grundlegenden Themen rund um Antragstellung und Genehmigung zu beschäftigen. Schließlich sollte der Auftraggeber immer ein Wörtchen mitreden können, wenn es um den Bau der eigenen vier Wände geht. Auf dem herstellerunabhängigen Internet-Portal Hausberater.de finden angehende Bauherren und Bauherrinnen eine Auflistung aller relevanten Begriffe zum Thema Bauantrag. Ohne Genehmigung kein Bauvorhaben Ein Haus baut man nicht jeden Tag und so stellt nahezu jeder Schritt zum persönlichen Traumhaus Neuland dar. So stehen beispielsweise Entscheidungen hinsichtlich der Größe, des Grundrisses und der Materialien an, allerdings immer unter Einhaltung aller behördlichen und baurechtlichen Vorgaben. Denn das letzte Wort, ob ein Bauvorhaben wie gewünscht durchgeführt werden kann, liegt bei der zuständigen Baubehörde. Damit diese das Projekt auf Basis des Bebauungsplans prüfen und im besten Falle die Genehmigung erteilen kann, muss ein vollständiger Bauantrag vorliegen. Doch was genau regelt eigentlich der Bebauungsplan? Und wofür gibt es die Landesbauordnung? Ist jedes Bauvorhaben genehmigungspflichtig? Kann gegen eine Ablehnung vorgegangen werden? Auf www.hausberater.de/bauen/ bauantrag gibt es Antworten auf diese und viele weitere Fragen. Praktisches Nachschlagewerk: Glossar zum Bauantrag Alle Artikel sind in einer leicht verständlichen Sprache verfasst, damit selbst Laien die durchaus komplexen Sachverhalte richtig verstehen können. Es gibt jedoch ein paar Vokabeln, deren Bedeutung man kennen muss, um mitreden zu können. Das Glossar zum Bauantrag unter www.hausberater.de/bauen/bauantrag/glossarzum-bauantragerklärt deshalb die wichtigsten Begriffe und dient als nützliches Nachschlagewerk für alle, die sich mit dem Thema Baugenehmigung auseinandersetzen. Hier werden Basics wie Gebäudeklasse, Wärmeschutznachweis und Statik genauso ausführlich erklärt wie das Maß der baulichen Nutzung, die Vorgaben, die im Bebauungsplan enthalten sind, und das grundsätzliche Prinzip einer Baugenehmigung. 24 Wissenswertes Das aktuelle Immobilienmagazin Rhein-Main Ihr Partner für lukratives Immobilienmarketing. Anzeigenverkäufer*in(m/w/d) auf Minijobbasis oder freiberuflicher Tätigkeit gesucht (gerne im Homeoffice) DR Media Verlag Tel. 06242 503650 Mobil 0177 5634097 office@immolife.biz www.immolife.biz Sofern Sie eine Anzeige schalten möchten, freuen wir uns, telefonisch oder per E-Mail von Ihnen zu hören. Wir sind Ihr Partner für lukratives Immobilienmarketing in Frankfurt und Umgebung, im Offenbachkreis und im Taunus.

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Contino Ξ12 „In unserem Küchenatelier bieten wir nur Produkte an, die wir auch selbst kaufen würden.“ Sabine und Gerhard Grohs

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