immolife 59 - Herbst 2023

Das kleine ABC zum Bauantrag Glossar erklärt die wichtigsten Begriffe zur Baugenehmigung Von A wie Abrissverfügung über L wie Liegenschaftskarte bis hin zu Z wie zuständige Baubehörde, wer bauen will, muss zunächst einen Bauantrag stellen – oder stellen lassen. Denn in den meisten Fällen übernimmt diese Aufgabe das beauftragte Architekturbüro oder ein anderer Baupartner. Es kann jedoch nicht schaden, sich selbst mit den grundlegenden Themen rund um Antragstellung und Genehmigung zu beschäftigen. Schließlich sollte der Auftraggeber immer ein Wörtchen mitreden können, wenn es um den Bau der eigenen vier Wände geht. Auf dem herstellerunabhängigen Internet-Portal Hausberater.de finden angehende Bauherren und Bauherrinnen eine Auflistung aller relevanten Begriffe zum Thema Bauantrag. Ohne Genehmigung kein Bauvorhaben Ein Haus baut man nicht jeden Tag und so stellt nahezu jeder Schritt zum persönlichen Traumhaus Neuland dar. So stehen beispielsweise Entscheidungen hinsichtlich der Größe, des Grundrisses und der Materialien an, allerdings immer unter Einhaltung aller behördlichen und baurechtlichen Vorgaben. Denn das letzte Wort, ob ein Bauvorhaben wie gewünscht durchgeführt werden kann, liegt bei der zuständigen Baubehörde. Damit diese das Projekt auf Basis des Bebauungsplans prüfen und im besten Falle die Genehmigung erteilen kann, muss ein vollständiger Bauantrag vorliegen. Doch was genau regelt eigentlich der Bebauungsplan? Und wofür gibt es die Landesbauordnung? Ist jedes Bauvorhaben genehmigungspflichtig? Kann gegen eine Ablehnung vorgegangen werden? Auf www.hausberater.de/bauen/ bauantrag gibt es Antworten auf diese und viele weitere Fragen. Praktisches Nachschlagewerk: Glossar zum Bauantrag Alle Artikel sind in einer leicht verständlichen Sprache verfasst, damit selbst Laien die durchaus komplexen Sachverhalte richtig verstehen können. Es gibt jedoch ein paar Vokabeln, deren Bedeutung man kennen muss, um mitreden zu können. Das Glossar zum Bauantrag unter www.hausberater.de/bauen/bauantrag/glossarzum-bauantragerklärt deshalb die wichtigsten Begriffe und dient als nützliches Nachschlagewerk für alle, die sich mit dem Thema Baugenehmigung auseinandersetzen. Hier werden Basics wie Gebäudeklasse, Wärmeschutznachweis und Statik genauso ausführlich erklärt wie das Maß der baulichen Nutzung, die Vorgaben, die im Bebauungsplan enthalten sind, und das grundsätzliche Prinzip einer Baugenehmigung. 24 Wissenswertes Das aktuelle Immobilienmagazin Rhein-Main Ihr Partner für lukratives Immobilienmarketing. Anzeigenverkäufer*in(m/w/d) auf Minijobbasis oder freiberuflicher Tätigkeit gesucht (gerne im Homeoffice) DR Media Verlag Tel. 06242 503650 Mobil 0177 5634097 office@immolife.biz www.immolife.biz Sofern Sie eine Anzeige schalten möchten, freuen wir uns, telefonisch oder per E-Mail von Ihnen zu hören. Wir sind Ihr Partner für lukratives Immobilienmarketing in Frankfurt und Umgebung, im Offenbachkreis und im Taunus.

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